AGB

AGB’s als Reisevermittler


 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sehr geehrter Reisegast,
die nachfolgenden Bestimmungen gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen Flyusagermany GmbH (nachfolgend Reisevermittler genannt) und Ihnen als Reisegast (nachfolgend Kunde genannt). Die Bestimmungen ergänzen die gesetzlichen Vorschriften und füllen sie aus. Die Bedingungen vermittelter Einzelleistungen oder Reiseleistungen entnehmen Sie bitte der mit der Bestätigung ausgehändigten Leistungsbeschreibung des jeweiligen Veranstalters­/Dienstleistungserbringers.

Inhalt

  1. Abschluss des Vertrages, Vertragsinhalt
  2. Allgemeine Vertragspflichten als Reisevermittler
  3. Besonderheiten bei der Vermittlung von Luftbeförderungsverträgen
  4. Aufwendungsersatz, Inkasso, Zahlung
  5. Preisänderung
  6. Umbuchung, Rücktritt, Stornierung
  7. Auskünfte über Einreisevorschriften, Visa und Versicherungen
  8. Mängel
  9. Haftung als Reisevermittler
  10. Zurückbehaltungsrecht­/Aufrechnung
  11. Datenschutz, Nutzung der Webseite
  12. Rechtswahl und Gerichtsstand
  13. Schlussbestimmungen

1. Abschluss des Vertrages, Vertragsinhalt

1.1. Der Reisevermittler informiert den Kunden vor Vertragsabschluss bei der Vermittlung eines Pauschalreisevertrages nach Maßgabe des Art. 250 §§ 1-3 EGBGB sowie bei der Vermittlung verbundener Reiseleistungen gemäß § 651w BGB nach Maßgabe des Art. 251 EGBGB.

1.2. Der Kunde bietet dem Reisevermittler schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auf elektronischem Wege (z.B. per E-Mail) durch einen Buchungsauftrag verbindlich den Abschluss eines Vermittlungsvertrages über Reiseleistungen an, den der Reisevermittler durch schriftliche oder per E-Mail vorgenommene Bestätigung annimmt. Der Auftrag kann online über die Webseite www.flyusagermany.de erteilt werden. Der Kunde erhält seine vorläufige Reservierung schriftlich von uns per E-Mail.

1.3. Bei einer Online-Buchung haben Sie jederzeit die Möglichkeit den Buchungsvorgang zu unterbrechen oder abzubrechen, damit Sie Eingabefehler erkennen und korrigieren können. Durch Klicken des Button-Feldes „kostenpflichtig buchen“ schließen Sie einen Vermittlungsvertrag mit Flyusagermany GmbH über die Vermittlung einer Reiseleistung. Der Besteller versichert gleichzeitig, dass er für alle angemeldeten Teilnehmer auch für die vertraglichen Pflichten und Rechte einsteht. Der Besteller schuldet den Gesamtpreis der Reservierung.

1.4. Die Annahme des Vermittlungsauftrages erfolgt erst bei vollständiger Übermittlung der benötigten Daten und bei Bestätigung der angefragten Leistung durch den Dienstleistungsanbieter in Form einer Rechnung. Auf ausdrücklichen Wunsch auch in Papierform per Post.

1.5. Nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist der Kunde im Rahmen der Mitwirkungspflicht verpflichtet, die Angaben unverzüglich zu prüfen und gegebenenfalls Korrekturen sofort zu veranlassen. Bitte beachten Sie gesonderte Änderungsbedingungen bei der Vermittlung von Flugtickets Punkt 3.

1.6. An den Buchungsauftrag ist der Kunde bis zur Annahme durch den Reisevermittler gebunden, jedoch bis maximal 10 Tagen ab Anmeldedatum.

1.7. Jede spekulative, in Ausnutzung einer offensichtlich falschen Preisauszeichnung oder betrügerischer Absicht erfolgte Reservierung, oder jede Reservierung, die in Erwartung einer gesteigerten Nachfrage erfolgt, ist ohne Einschränkung untersagt. Die Möglichkeiten, Buchungen von Reiseleistungen auf der Webseite von Flyusagermany GmbH  dürfen nur genutzt werden, um rechtmäßige Buchungen für den Reiseanmelder oder eine andere Person vorzunehmen.

1.8. Der Reisevermittler behält sich vor, nach Vertragsschluss notwendige, andere Vertragsbedingungen als den Reisepreis einseitig zu ändern, wenn die Änderungen unerheblich sind und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden. Der Reisevermittler hat den Kunden hierüber auf einem dauerhaften Datenträger klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über die Änderungen zu unterrichten. Die Änderung wird nur wirksam, wenn sie diesen Anforderungen entspricht und vor Reisebeginn erklärt wird.

2. Allgemeine Vertragspflichten als Reisevermittler

2.1 Zwischen dem Kunden und dem Vermittler kommt kein Vertrag über Reiseleistungen (Reisevertrag) im Sinne des Reisevertragsrecht zustande, sofern sich aus den Regelungen der §§ 651b, 651v und 651w BGB nichts anderes ergibt. Die Vertragspflicht des Vermittlers erstreckt sich lediglich auf die ordnungsgemäße Vermittlung eines Vertrages zwischen dem Kunden und dem Erbringer der Reiseleistung (z.B. Reiseveranstalter, Beförderungsunternehmen, Hotelier, Mietwagenunternehmer etc.), der dazugehörigen Beratung sowie der eventuellen Weiterleitung der vom Leistungserbringer bereitgestellten Reiseunterlagen. Vertragspartner des Kunden betreffend die Reiseleitungen selbst ist ausschließlich der Reiseveranstalter oder sonstige Leistungserbringer. Die Regelungen der §§ 651b, 651v und 651w BGB bleiben hiervon unberührt. Für die Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber dem Veranstalter/Dienstleister als Erbringer der vermittelten Reiseleistung gelten ausschließlich die mit diesem getroffenen Reise- oder Geschäftsbedingungen. Diese werden dem Kunden online auf der Webseite oder in der Angebots-E-Mail vollständig zur Kenntnisnahme zur Verfügung gestellt.

2.2. Der Reisevermittler hat den Kunden von einer Abweichung von den Buchungsvorgaben zu unterrichten und dessen Abweichungen abzuwarten, es sei denn, dass die hierdurch bedingte Zeitverzögerung die Umsetzung des Vermittlungsauftrages verhindern würde.

2.3. Der Umfang der vertraglichen Leistungen sowie die Höhe der Vergütung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Angebots sowie aus den Angaben in der Buchungsbestätigung. Bei Abweichung zwischen den Angaben im Angebot und in der Buchungsbestätigung gelten die Angaben in der Buchungsbestätigung.

2.4. Bei der Erteilung von Auskünften und Hinweisen haftet der Reisevermittler im Rahmen des Gesetzes und der vertraglichen Vereinbarungen für die Richtigkeit der Informationsquelle und Weitergabe an den Kunden.

2.5. Die Erbringung der Reiseleistung als solche ist nicht Gegenstand des Vermittlungsvertrages.

3. Besonderheiten bei der Vermittlung von Luftbeförderungs­verträgen

3.1. Flyusagermany GmbH ist Vermittler von Flügen in Deutschland und USA und durch besondere Verträge verpflichtet. Die LowCost- und Charterflüge sind vermittelte Flugpassagen zu Sondertarifen und Spezialkonditionen. Für diese Flüge gelten die nachfolgend aufgeführten Konditionen:

3.2. Fluggesellschaften die in der „Blacklist“ aufgeführt sind, werden nicht vermittelt. Diese Fluggesellschaften unterliegen in der EU einer Betriebsuntersagung und sind hier vollständig einsehbar: http://air-ban.europa.eu

3.3. Die persönlichen Daten in den Flugunterlagen und der Reisebestätigung müssen mit den Angaben in den Reisedokumenten übereinstimmen.

3.4. Ein Beförderungsanspruch besteht nur für die auf dem Ticket aufgeführten Namen und Flüge. Es dürfen nur die in den Flugunterlagen ausgewiesenen Fluggesellschaften in Anspruch genommen werden.

3.5. Bei allen Flugpassagen (jeder einzelne Teilflug) muss der Kunde spätestens 72 Stunden vor dem vorgesehenen Flugantritt bei der Fluggesellschaft rückbestätigt werden oder online überprüft werden ob sich die Flugzeiten verändert haben, ansonsten besteht kein Anspruch auf Beförderung. Flyusagermany GmbH empfiehlt dringend die Rückbestätigung, da insbesondere seit September 2011 vermehrt Flugplanänderungen seitens der Fluggesellschaften auftreten.

3.6. Für den Fall, dass ungewollte Flugplanänderungen auftreten, hat der Kunde die Möglichkeit die Änderung abzulehnen, das heißt von der Reise zurückzutreten, oder falls nicht geschehen, angemessene Alternativen zu erhalten. Hier gelten die Bedingungen der einzelnen Leistungsträger. Hierfür steht der Reisevermittler dem Kunden zur Seite.

3.7. Die Check-in-Zeiten sind unterschiedlich. Die richtigen Zeiten für einen bestimmten Flug können auf der Webseite der ausführenden Fluggesellschaft abgefragt werden. Zu beachten ist, dass nicht das Erscheinen am Check-in-Schalter entscheidend ist, sondern am Zugang zum Abflug-Terminal (Gate). Der Check-in sollte mindestens 120 Minuten vor Abflug erfolgen. Insbesondere bei außereuropäischen Flügen beginnt der Check-in teilweise erheblich früher und der Schalter schließt schon 45 Minuten vor Abflug. Auch durch den Sicherheits-Check entstehen Wartezeiten. Verspätetes Erscheinen am Gate gilt als Nichterscheinen („No Show“). Bei Nichtinanspruchnahme von Flügen behalten die Fluggesellschaften regelmäßig den Flugpreis in voller Höhe ein. 

3.8. Wird die Flugreise infolge höherer Gewalt (politische Unruhen, Naturkatastrophen) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Dienstleister, als auch der Reisekunde den Vertrag kündigen. Die Kündigung kann nach Antritt der Reise durch das Dienstleistungsunternehmen konkludent durch schlüssiges Verhalten erfolgen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Dienstleister für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Erfolgt die Kündigung nach Antritt der Reise, ist der Dienstleister verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Kunden zur Last.

3.9. Eine Rückerstattung für nicht vollständig abgeflogene Flugscheine ist nicht möglich.

3.10. Die Gepäckbeförderungsbedingungen variieren je nach Fluggesellschaft, Flugstrecke und Flugtarif. Näheres zu zulässigem Reise- und Handgepäck, Sonder- und Übergepäck, Anmeldepflicht und anderem Wissenswertem rund um das Thema Gepäckbeförderung erfahren Sie auf der Webseite der befördernden Fluggesellschaft. Bitte beachten Sie: Medikamente, Schlüssel, wichtige Dokumente und Wertgegenstände gehören ins Handgepäck. Für bestimmte Länder empfehlen wir den Koffer nicht abzuschließen, weil dort Sicherheitsdienste den Koffer öffnen. Verstöße hiergegen können im Schadensfall zu einem Haftungsausschluss von Fluggesellschaft und Reiseveranstalter führen. Gepäckschaden und Gepäckverlust sind unverzüglich der befördernden Fluggesellschaft selbst oder deren Abfertigungsagent am Zielflughafen zu melden und als Nachweis hierüber ein Schadensprotokoll (P.I.R.) aufzunehmen. Bei Gepäckschäden/-verlust ist jede Klage ausgeschlossen, wenn der Berechtigte nicht unverzüglich nach Entdeckung des Schadens, bei internationalen Reisen jedenfalls aber spätestens 21 Tage nach Andienung des Gepäcks zu erstatten ist. Die Anzeige bedarf der Schriftform und muss innerhalb der vorgenannten Fristen abgesandt werden.

3.11. Die Altersgrenzen bzw. der Zeitpunkt, wann eine Person als Kleinkind (ohne Sitz) oder Kind (mit Sitz) eingestuft wird, sind von Fluggesellschaft zu Fluggesellschaft unterschiedlich. Informieren Sie sich vor Buchung bei der Fluggesellschaft oder bei einem unserer Mitarbeiter über die geltenden Bestimmungen. Kleinkinder ab 6 Wochen werden befördert und reisen auf dem Schoß eines erwachsenen Mitreisenden. Sie haben keinen Anspruch auf einen eigenen Sitzplatz und Freigepäck. Ab dem Alter von 2 bis 11 Jahren benötigen Kinder einen eigenen Sitz (in vielen Fällen gibt es eine Kinderermäßigung). Kinder unter 14 Jahren werden nur in Begleitung einer Person von mindestens 18 Jahren befördert, die die Verantwortung für sie übernimmt. Kinder und Jugendliche jünger als 16 Jahre werden weiter nur befördert, wenn die Zustimmungserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegt. In Spanien und Frankreich müssen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ein ausgefülltes Autorisierungsformular ihrer Erziehungsberechtigten vorweisen, um ihren Heimatstaat zu verlassen. Es ist Sache des Fluggastes, die erforderlichen Unterlagen mitzuführen. Alle Fluggesellschaften bieten gegen Entgelt einen besonderen Begleitservice für alleinreisende Kinder an.

3.12. Die Beförderungsbedingungen für Schwangere variieren je nach Fluggesellschaft. Informieren Sie sich bitte direkt bei der jeweiligen Fluggesellschaft. Meist wird eine Beförderung ab der 28. Schwangerschaftswoche abgelehnt, besser ist es, ein Attest Ihres Arztes mitzuführen.

3.13. Aufwendungen/ Service Entgelte/ Gebühren
Flyusagermany GmbH ist als Agentur eines IATA lizenzierten Reisebüros autorisiert Beförderungsverträge zwischen Fluggesellschaften, die weltweit unter diesem Dachverband registriert sind, und einem individualreisenden in dessen Auftrag zu vermitteln. Dabei erhält Flyusagermany GmbH für die Vermittlungstätigkeiten und weiteren Serviceleistungen rund um diese Reiseleistung keine Provisionen der Airline. Aufwendungen, die bei der Ticketausstellung und weiteren Bearbeitungen anfallen werden durch sogenannte Service Entgelte und Gebühren vom Reisevermittler berechnet.
Der Reisegast, der den Reisevermittler im Rahmen einer Vermittlungstätigkeit beauftragt stimmt zu, dass sobald er den Reisevermittler beauftragt durch den Reisevermittler eine ordnungsgemäße Gebühr erhoben werden kann, die im Falle der Nichterfüllung durch den Leistungsträger oder durch Nichtantritt des Reisegasts nicht zurück erstattet werden kann und sich auf die vom Reisevermittler erbrachte Dienstleistung der Vermittlungstätigkeit bemisst.

4. Aufwendungs­ersatz, Inkasso, Zahlung

4.1. Die Fälligkeit von Zahlungen und die Zahlungsmöglichkeiten ergeben sich aus dem zwischen dem Kunden und dem Leistungserbringer geschlossenen Vertrag einschließlich der dort einbezogenen AGB.

4.2. Stellt der Reisevermittler dem Kunden eine den Anforderungen des Art. 250 § 6 EGBGB entsprechende Abschrift oder Bestätigung des Vertrages zur Verfügung oder ergeben sich sonstige dem Reiseveranstalter zuzurechnende Umstände, dass der Reisevermittler von diesem damit betraut wurde, Pauschalreiseverträge zu vermitteln, ist dieser berechtigt für alle gebuchten oder stornierten Reiseleistungen die Zahlungen einzuziehen (§ 651v BGB). Dies geschieht immer im Auftrag des jeweiligen Dienstleisters bzw. des Erbringers der Reiseleistung. Dieser Auftrag beinhaltet nicht nur die außergerichtlichen Forderungen, sondern wenn notwendig auch die gerichtliche Geltendmachung.

4.3. Fällige Zahlungen können durch Überweisung oder Kartenzahlung erfolgen.

4.4. Soweit einzelne Reiseleistungen nicht Bestandteil einer Pauschalreise sind, ist die gesamte Kostennote für diese Reiseleistung nach Erhalt der Reservierungsbestätigung sofort zur Zahlung fällig.

4.5. Bei allen vermittelten Reiseleistungen muss die Zahlung vor Aushändigung der Reiseunterlagen erfolgen. Ohne vorherige Bezahlung aller gebuchten Leistungen kann die Ausgabe der Reiseunterlagen, sowie die Erbringung der Reiseleistung verweigert werden.

4.6. Werden Zahlungen auch nach Fristsetzung nicht oder nicht vollständig geleistet, kann der jeweilige Dienstleister vom Vertrag zurücktreten, dies hat auch Gültigkeit nach Antritt der Reise, wenn Unregelmäßigkeiten durch die Bank des Kunden bei Kreditkartenzahlungen auftauchen. Hier können alle ausgegebenen Dokumente/Tickets für ungültig erklärt werden. Im Übrigen werden diese Vorgänge durch die Stornoregeln der jeweiligen Dienstleister bestimmt.

4.7. Wird bei Buchung die Zahlart: Kreditkarte gewählt, beinhaltet die Bekanntgabe der Kreditkartendaten die Einwilligung zum Einzug der vereinbarten Beträge. Verschiedene in Deutschland nicht ausgestellte Kreditkarten werden nur nach vorheriger schriftlicher oder fernmündlicher Einwilligung des Karteninhabers akzeptiert. Alle Missbräuche in Bezug auf Kreditkartenzahlungen werden in Black Lists hinterlegt.

4.8. Endet ein vereinbarter Zahlungseingang durch Verschulden des Zahlungspflichtigen in einer Rückbelastung durch die Bank oder Kreditkartenunternehmens, werden die Zusatzkosten an den Zahlungspflichtigen weiterbelastet. Dies beinhaltet die Kosten der Bank bzw. der Kreditkartenfirmen so wie auch die Gebühren pro Rückbelastung von EUR 35,00 zur Deckung des Zeitaufwandes. 

4.9. Rücktritts-, Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig.

4.10. Der Kunde stimmt zu, dass dieser Rechnungen elektronisch per E-Mail erhält.

5. Preisänderung

5.1. Bis 20 Tage vor Reisebeginn ist der Reisevermittler gem. § 651f BGB berechtigt, den Reisepreis zu ändern, wenn sich unvorhersehbar und vor Vertragsabschluss die nachfolgend bezeichneten Preisbestandteile aufgrund von Umständen erhöhen / verringern oder neu entstehen, die vom Reisevermittler nicht zu vertreten sind:

  • Devisen-Wechselkurse;
  • Beförderungstarife und -Preise (insbesondere bei Ölpreisverteuerung);
  • behördliche Gebühren und Abgaben, z.B. Flughafen- und/oder Sicherheitsgebühren,
  • zusätzliche Versicherungsgebühren seitens der Fluggesellschaften.

Die Ausstellung der Flugdokumente erfolgt nur nach Genehmigung des Kunden.

5.2. Im Flugpreis enthalten sind fast alle Sicherheits- Flughafen- und sonstige Gebühren / Steuern (Taxes). Einige Flughäfen berechnen zusätzliche „Steuern/Gebühren“, die nicht über die Fluggesellschaften mit Ticketausstellung verrechnet werden können. Diese Steuern/Gebühren müssen vom Passagier direkt vor Ort entrichtet werden. Bitte beachten Sie, dass diese Steuern/Gebühren nicht unbedingt per Kreditkarte bezahlt werden können. Eine verbindliche Auskunft über die effektiven Steuern/Gebühren Ihrer Reise kann nicht getroffen werden, da diese Steuern/Gebühren sich täglich ändern können.

5.3. Der Reisepreis darf nur um den genannten Preisbestandteil verändert werden. Der Reisevermittler ist verpflichtet, dem Teilnehmer auf Anforderung Gründe und Umfang der Preisänderung zu spezifizieren.

5.4. Der Reisevermittler hat dem Teilnehmer eine etwaige Preiserhöhung unverzüglich, spätestens 20 Tage vor Reiseantritt mitzuteilen. Erhöht sich der Reisepreis um mehr als 8%, so ist der Teilnehmer berechtigt, ohne Zahlung einer Entschädigung vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt muss unverzüglich erklärt werden.

5.5. Der Reisevermittler ist verpflichtet, dem Kunden auf sein Verlangen hin eine Senkung des Reisepreises einzuräumen, wenn und soweit sich die in Ziffer 5.1. genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und die zu niedrigeren Kosten für den Reisevermittler führt. Hat der Kunde bereits mehr als den hiernach geschuldeten Reisepreis gezahlt, ist der Mehrbetrag zu erstatten. Der Reisevermittler darf von dem zu erstattenden Mehrbetrag, die ihm tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen. Er hat dem Kunden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe die Verwaltungsausgaben entstanden sind.

6. Umbuchung, Rücktritt, Stornierung

6.1. Der Rücktritt kann durch Abgabe einer ausdrücklichen Erklärung oder durch schlüssiges Verhalten (z.B. Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtungen) erfolgen. Die Höhe der Rücktrittsentschädigung hängt von der gebuchten Reiseleistung und dem Zeitpunkt des Zugangs der schriftlichen Stornoerklärung ab.

6.2. Jeder Veranstalter oder Dienstleister hat eigene Storno- bzw. Umbuchungskonditionen in den jeweiligen AGBs niedergeschrieben, diese haben Gültigkeit. Den Zeitpunkt der Erstattung bestimmt allein der Leistungsträger, indem der Betrag direkt an den Kunden ausgezahlt wird, oder der Reisevermittler erstattet den Betrag direkt nach Erhalt.

6.3. Der Kunde ist berechtigt, die Entstehung eines geringeren Schadens nachzuweisen, der Veranstalter ist berechtigt, im Einzelfall gegen Nachweis einen die Rücktrittspauschale übersteigenden Rücktrittschaden geltend zu machen.

6.4. Soweit auf Wunsch des Kunden Änderungen durch den Reisevermittler abgewickelt werden, ist der Reisevermittler berechtigt für seine Leistungen infolge der Änderungs- und Stornierungsbegehren des Kunden ein zusätzliches Bearbeitungsentgelt in Höhe von EUR 40,00 pro Reiseteilnehmer plus EUR 60,00 pro Reiseteilnehmer fuer den IATA lizensierten Vertragspartner von Flyusagermany GmbH zu erheben . Dieses vom Reisevermittler erhobene Bearbeitungsentgelt umfasst nicht die Kosten (Bearbeitungs- bzw. Stornierungsentgelt), die ggf. von dem jeweiligen Anbieter der Leistung erhoben werden. Ein gesondertes Bearbeitungsentgelt durch den Reisevermittler wird nicht erhoben, sofern eine Umbuchung oder Stornierung wegen schuldhaften Verhaltens des Reisevermittlers erforderlich ist.

6.5. Die Umbuchung einer vermittelten Leistung kann nur durch Rücktritt und nachfolgendem Neuabschluss eines Vertrages erfolgen, soweit nicht der Leistungsträger hierfür besondere Regelungen vorgesehen hat.

6.6. Im Fall von Rücktritt und Umbuchung bleibt der Anspruch des Reisevermittlers auf Ersatz entstandener Aufwendungen und entgangenem Vermittlungsentgelt bestehen. Für einen Neuabschluss entsteht ggf. ein neuer Anspruch auf Kostenersatz und Provision, es sei denn, dass der Reisevermittler oder der Leistungsträger die Umbuchung zu vertreten haben.

6.7. Für den Rücktritt von einem LowCost – oder Charterflug gelten wie bei allen vermittelten Reiseleistungen grundsätzlich die Stornobedingungen der Fluggesellschaft bzw. Leistungsträgers. Der Reisevermittler kann jedoch für die Bearbeitung des Rücktritts sowie für das entgangene Vermittlungsentgelt Rücktrittskosten geltend machen.

7. Auskünfte über Einreise­vorschriften, Visa und Versicherungen

7.1. Der Reisevermittler unterrichtet den Kunden ohne Gewähr über Einreise- und Visabestimmungen, soweit er vom Kunden hierfür beauftragt wird.

7.2. Soweit Auskünfte zu den oben genannten Bestimmungen erteilt werden, wird angenommen, dass der Teilnehmer deutscher Staatsbürger ist, sofern eine andere Staatsbürgerschaft nicht offenkundig ist oder vom Kunden mitgeteilt wird. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass jederzeit die Möglichkeit einer Änderung dieser Bestimmungen durch die Behörden besteht. Dem Kunden wird daher nahegelegt, selbst die Nachrichtenmedien über Änderungen der Bestimmungen in seinem Zielland zu verfolgen, um sich rechtzeitig auf geänderte Umstände einstellen zu können oder sich direkt an die Botschaft Ihres Transfer- und Ziellandes wenden.

7.3. Der Kunde ist für die Einhaltung dieser Bestimmungen selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die sich aus einer Nichtbefolgung erwachsen geht zu seinen Lasten. Wir weisen darauf hin, dass jeder Kunde dafür verantwortlich ist, die maximale Aufenthaltsdauer im Ausland zu erkunden und daraufhin auch seine Reisezeiten einrichtet. Hinweis: Ab bestimmten Aufenthaltszeiten kann man ohne Visum nicht einreisen. Personen ohne gültige Einreisepapiere werden von der Reise ausgeschlossen, oder bei Flug nicht befördert.

7.4. Als Reisevermittler empfehlen wir dringend den Abschluss von Reiserücktrittskosten-, Reisegepäck-, Reiseunfall-, Reisehaftpflicht- und Reisekrankenversicherung mit Ambulanzflug aus dem Ausland, falls dies noch nicht ausreichend abgesichert ist. Unsere Mitarbeiter informieren Sie auf Nachfrage gerne.

7.5. Eine Informationspflicht des Reisevermittlers besteht insoweit nicht, als sich der Kunde aus ihm übergebenen oder zugänglichen Unterlagen des vermittelten Anbieters der Versicherungsleistung über die geltenden Versicherungsbedingungen entsprechend unterrichten kann.

8. Mängel

Der Reisevermittler gilt als vom Reiseveranstalter bevollmächtigt, Mängelanzeigen sowie andere Erklärungen des Kunden bezüglich der Erbringung der Reiseleistung entgegenzunehmen. Der Reisevermittler hat den Reiseveranstalter von solchen Erklärungen des Kunden in Kenntnis zu setzen. Direkte Ansprüche des Kunden gegenüber dem Reisevermittler nach § 651i BGB ergeben sich hieraus nicht. § 651v Abs. 3 BGB bleibt hiervon unberührt.

9. Haftung als Reisevermittler

9.1. Der Reisevermittler haftet nicht für:

  • Unmittelbare Schäden, die aus einem nicht ordnungsgemäßen Betrieb, insbesondere aus einer fehlerhaft übermittelten oder verspäteten Auftragsbearbeitung entstehen, es sei denn, der Reisevermittler hat diesen Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht
  • Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistung lediglich vermittelt werden
  • Fehlerhafte Daten in der Datenbank
  • Mittelbare Schäden jeder Art oder entgangenen Gewinn

9.2. Einzelne Angaben zu Reisedienstleistungen enthalten Informationen, die von den jeweiligen Veranstaltern / Transportunternehmen / Dienstleistern zur Verfügung gestellt werden. Der Reisevermittler hat keine Möglichkeit, diese Informationen auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen und gibt daher gegenüber dem Kunden keine Garantien oder Zusicherungen hinsichtlich der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Informationen ab. Das gleiche gilt für alle Informationen, die auf dieser Website enthalten sind und von Dritten zur Verfügung gestellt werden. Die Website wird zudem regelmäßig überarbeitet. Der Reisevermittler kann jederzeit unangekündigt Verbesserungen und/oder Veränderungen an dieser Website vornehmen.

9.3. Bei den vermittelten Leistungen haftet der Reisevermittler nicht für die Leistungserbringung durch fremde Leistungsträger, sondern lediglich für die ordnungsgemäße Vermittlung der Reiseleistung und für die ordnungsgemäße Weitergabe der Informationen des Veranstalters an den Kunden.

9.4. Die Zustellung der Reiseunterlagen erfolgt per E-Mail an den Kunden. Auf Verlangen des Kunden auch auf dem Postweg. Flugscheine werden in Deutschland als E-Ticket in dem Nutzer-Konto hinterlegt. Bei kurzfristigen Buchungen (ab 7 Tagen vor Reiseantritt) empfiehlt Flyusagermany GmbH per Kartenzahlung zu zahlen, um die Zusendung zu beschleunigen. Falls die Zahlung nicht rechtzeitig eingeht, übernimmt der Reisevermittler keinerlei Haftung für die Ausstellung der Reisedokumente.

9.5. Bei Reklamationen oder der sonstigen Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber den vermittelten Unternehmen beschränkt sich die Verpflichtung des Reisevermittlers auf die Erteilung aller Informationen und Unterlagen, die für den Kunden hierfür von Bedeutung sind, insbesondere die Mitteilung von Namen und Adressen der gebuchten Unternehmen.

9.6. Eine Verpflichtung des Reisevermittlers zur Entgegennahme und/oder Weiterleitung entsprechender Erklärungen oder Unterlagen besteht nicht. Übernimmt der Reisevermittler die Weiterleitung fristwahrender Anspruchsschreiben des Kunden, haftet er für den rechtzeitigen Zugang beim Empfänger nur bei von ihm selbst vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachter Fristversäumnis.

9.8. Bezüglich etwaiger Ansprüche des Kunden gegenüber den vermittelten Reiseunternehmens besteht gleichfalls keine Pflicht des Reisevermittlers zur Beratung über Art, Umfang, Höhe, Anspruchsvoraussetzungen und einzuhaltende Fristen oder sonstige rechtliche Bestimmungen.

10. Zurückbehaltungs­recht/Aufrechnung

Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.

11. Datenschutz, Nutzung der Webseite

11.1. Falls eine der genannten Reisebedingungen unzulässig oder unwirksam sein sollte, hat dies auf den Bestand der übrigen Reisebedingungen keine Auswirkung.

11.2. Diese Website ist zu Ihrer persönlichen und nichtkommerziellen Nutzung bestimmt. Sie dürfen Informationen, Software, Produkte oder Serviceleistungen, die Sie über diese Website erhalten, nicht verändern, kopieren, verbreiten, übertragen, veröffentlichen, lizenzieren, davon abgeleitete Werke erstellen, und/oder abtreten oder verkaufen.

11.3. Sie dürfen diese Website und die Services nicht dergestalt verwenden, dass Sie dadurch gegen geltendes Recht der Bundesrepublik Deutschland oder gegen diese Nutzungsbedingungen verstoßen.

11.4. Bei missbräuchlicher Nutzung unserer Webseite, sowie Abschluss einer kostenpflichtigen Buchung über unsere Webseite ohne Zahlung oder ohne Einhaltung der von Ihnen eingegangenen Verpflichtung, wird zusätzlich eine Transaktionsgebühr fällig.

11.8. Der Reisevermittler behält sich das Recht vor, seine Services auf der Webseite vorzuenthalten. Das gilt insbesondere für den Fall, dass der Kunde gegen anwendbares Recht, vertragliche Vereinbarungen oder unsere Richtlinien verstößt.

12. Rechtswahl und Gerichtsstand

12.1. Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Vertragsbeziehung zwischen dem Reisevermittler und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.

12.2. Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Sitz des Reisevermittlers. Entsprechendes gilt, wenn der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist. Der Reisevermittler ist auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt.

13. Schluss­bestimmungen

Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, werden die Wirksamkeit und die Durchsetzbarkeit aller übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Anstelle der nichtigen, unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung einer Regelungslücke werden die Parteien eine rechtlich zulässig Regelung vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck dieser Vereinbarung am nächsten kommt oder die sie nach dem Sinn und Zweck der vorliegenden Vereinbarung gewollt hätten, hätten sie bei Vertragsschluss den ergänzungsbedürftigen Punkt bedacht.

Stand: 07/2018

Streitschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum. Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.